Photovoltaik

Die neue Einspeisevergütung

Voraussichtlich im Sommer 2022 wird es eine Gesetzesänderung für Solaranlagen geben. Diese Änderung wird sich auf die privaten Besitzer von Photovoltaikanlagen auswirken. Wer genau von der geplanten Änderung profitieren wird und wie sie aussehen wird, erfährst du hier.

Die Einspeisevergütung

Der derzeitige Preis für gekauften Strom liegt bei 37,14 Cent pro Kilowattstunde (kWh). Unter den derzeitigen Marktbedingungen kann es für dich als Besitzer einer privaten Photovoltaikanlage finanziell vorteilhaft sein, den gesamten Strom, den deine Anlage erzeugt, für deinen eigenen Bedarf zu verbrauchen. Wenn du überschüssigen Strom hast, den du nicht selbst verbrauchst, hast du die Möglichkeit, ihn an den örtlichen Energieversorger zu verkaufen oder in das öffentliche Netz einzuspeisen. Dafür erhältst du eine so genannte Einspeisevergütung.

In den letzten Jahren ist die Einspeisevergütung jedoch immer weiter gesunken, so dass du derzeit nur noch etwa 7 Cent pro Kilowattstunde erhältst. Wenn der aktuelle Strompreis höher ist als die mögliche Einspeisevergütung, dann ist es für dich sinnvoller, den Strom selbst zu verbrauchen. Das liegt daran, dass der aktuelle Strompreis höher ist als die mögliche Einspeisevergütung.

Reform des EEG (Erneuerbare-Energien-Gesetzes)

Im Sommer 2022 soll eine Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) stattfinden. Diese Reform, die den Einspeisern Vorteile bringen soll, ist für den Sommer geplant. Das Gesetz wird nur für Solarmodule gelten, die im folgenden Jahr, also ab 2023, in Betrieb genommen werden.

Kunden, die den von ihnen erzeugten Solarstrom nicht selbst verbrauchen und ihn stattdessen vollständig ins Netz einspeisen, können in diesem Szenario mit einer Vergütung von etwa 13,40 Cent pro Kilowattstunde rechnen. Dieser Wert entspricht etwa dem Doppelten des Betrags, den Anlagenbetreiber in der Vergangenheit für die Einspeisung von Strom ins Netz erhalten haben. Allerdings ist auch der Strompreis in diesem Zeitraum gestiegen. Wer einen Teil des relativ günstigen Solarstroms verbraucht, der von seinen eigenen Anlagen erzeugt wird, kann Geld für den teureren Strom aus dem Netz sparen.

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Entwicklung der Einspeisevergütung im letzten Jahr

Solar Cluster Baden-Württemberg

Das Solar Cluster in Baden-Württemberg schätzt, dass die Kostenersparnis zwischen etwa 16 Cent und etwa 19 Cent pro Kilowattstunde liegt.

Hier sind die Gründe dafür: Auch wenn die Anlagen in den letzten Monaten teurer geworden sind, hat sich die Rendite für den Eigenverbrauch durch den Anstieg der Stromkosten ebenfalls erhöht. Bei den aktuellen Preisen für kleine Photovoltaikanlagen mit einer installierten Leistung von zehn Kilowatt liegen die Nettokosten pro Kilowatt bei etwa 1.400 Euro. Eine von der Sonne erzeugte Kilowattstunde Strom kostet also etwa zwölf Cent, während eine von einem Stromanbieter gekaufte Kilowattstunde etwa einunddreißig Cent netto kostet.

Zu Beginn des vergangenen Jahres lagen die Zahlen noch bei zehn Cent für die Erzeugungskosten und sechsundzwanzig Cent für den Strompreis. „Mit einer auf dem Dach installierten Solaranlage kannst du dich jetzt auf immer rentablere Weise selbst versorgen.

Bei einer Photovoltaikanlage wird der Ertrag durch den Eigenverbrauch der Anlage bestimmt

Wenn die Stromkosten in den nächsten Jahren weiter steigen, wird es für die Menschen finanziell günstiger sein, ihren eigenen Strom zu erzeugen“, erklärt Franz Poter, der als Geschäftsführer des Solar Clusters fungiert.

Die Volleinspeisung soll stärker gefördert werden

Wer sich dafür entscheidet, seinen gesamten Strom ins Netz einzuspeisen, erhält zwar besonders großzügige Subventionen, die Kosten für seine monatliche Stromrechnung sinken dadurch aber nicht. In nicht allzu ferner Zukunft wird es zwei verschiedene Betreibermodelle geben, die jeweils einen eigenen Vergütungssatz haben. Diese Modelle werden jeweils für die Volleinspeisung und den teilweisen Eigenverbrauch gelten.

Die Volleinspeisung lohnt sich vor allem für diejenigen, die einen geringen Stromverbrauch haben und deshalb nur einen kleinen Teil des Solarstroms, den ihre Anlage erzeugt, nutzen können, sowie für große Anlagen. Die Vergütung für Anlagen mit einer installierten Leistung von weniger als zehn Kilowatt steigt von 6,24 Cent pro eingespeister Kilowattstunde auf 13 Cent, wenn die volle Einspeisung realisiert wird. Das entspricht einer Erhöhung um etwa das Doppelte des bisherigen Betrags.

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Selbst bei Anlagen mit einer Leistung von bis zu vierzig Kilowatt beträgt die Vergütung für den Teil der Anlage, der größer als zehn Kilowatt ist, immer noch 10,9 Cent pro Kilowattstunde. Auch ohne den lukrativen Eigenverbrauch führt die Volleinspeisung zu einem Gewinn, weil die Erzeugungskosten nur zehn bis zwölf Cent pro Kilowattstunde betragen. Das ist auch dann der Fall, wenn es keinen Eigenverbrauch gibt.

Einspeisevergütung Berechnungen

EEG 2023 führt Flexi-Modell ein

Interessant ist das neue Flexi-Modell, wie es der Solar Cluster beschreibt: Vor Beginn eines jeden neuen Kalenderjahres haben Anlagenbesitzer/innen die Möglichkeit, neu zu entscheiden, ob sie vollständig ins Netz einspeisen oder einen Teil davon selbst nutzen wollen.

Vor Jahresende kann es sich lohnen, von der Volleinspeisung auf die Teileinspeisung umzusteigen, wenn z.B. der Stromverbrauch durch den Einbau einer Wärmepumpe steigt oder das Laden eines Elektrofahrzeugs ansteht. Dadurch ist es jetzt möglich, Solarstrom mit Gewinn selbst zu verbrauchen.

Die jüngste Version des EEG erlaubt außerdem die Anmeldung von zwei verschiedenen Arten von Anlagen auf einem Haus: eine für den teilweisen Eigenverbrauch und eine für die volle Einspeisung.

Eigentümer können zum Beispiel eine 5-Kilowatt-Anlage für den Eigenverbrauch und die Teileinspeisung sowie eine 10-Kilowatt-Volleinspeiseanlage anmelden, die später in eine Eigenverbrauchsanlage umgewandelt werden kann. Beide Anlagen können auch für die Teileinspeisung genutzt werden.

Allerdings müssen dafür zwei verschiedene Messgeräte für die beiden Anlagen verwendet werden, was die Gesamtkosten erhöht.

Wie wird sich die PV Einspeisevergütung verändern?